Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2014 - L 7 AS 106/14 B ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,5532
LSG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2014 - L 7 AS 106/14 B ER (https://dejure.org/2014,5532)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12.03.2014 - L 7 AS 106/14 B ER (https://dejure.org/2014,5532)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12. März 2014 - L 7 AS 106/14 B ER (https://dejure.org/2014,5532)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,5532) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.10.2013 - L 19 AS 129/13

    "Hartz IV" - Anspruch für Migranten - Grundsicherungsleistungen für rumänische

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2014 - L 7 AS 106/14
    Das SG wies diesbezüglich auf den Beschluss des LSG NRW vom 10.10.2013 (Aktenzeichen: L 19 AS 129/13) hin.

    Der Entscheidung des LSG NRW vom 10.10.2013 (L 19 AS 129/13) sei nicht zu folgen.

    Dabei ist einem Arbeitnehmer eine Zeit zur Arbeitsuche von sechs bis neun Monaten einzuräumen (vgl. auch OVG Sachsen Beschluss vom 20.08.2012 - 3 B 202/12 Rn. 10; VG München Urteil vom 02.08.2010 - M 12 K 12.1882, M 12 S; vgl. insgesamt auch LSG NRW, Urteil vom 10. Oktober 2013 - L 19 AS 129/13; auf einen Sechs- bis Neunmonatszeitraum hatte bereits auch das SG in seinem Beschluss vom 20.12.2013 (m.w.N.) hingewiesen).

    Da den Antragstellern aus den oben genannten Gründen Leistungen bereits aus dem Gesichtspunkt der Folgenabwägung zuzusprechen war, kam es auf die Rechtsfrage, welche Auswirkung die Aufnahme und die spätere Abmeldung des Gewerbes auf den Aufenthaltstitel und damit auf den Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II hat ebenso wenig an, wie auf die von den Beteiligten zitierte Rechtsprechung des LSG NRW (LSG NRW vom 10.10.2013, Aktenzeichen: L 19 AS 129/13).

  • EuGH, 04.06.2009 - C-22/08

    EIN ARBEITSUCHENDER, DER TATSÄCHLICHE VERBINDUNGEN MIT DEM ARBEITSMARKT EINES

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2014 - L 7 AS 106/14
    Bisher hat der EuGH den Ausschlussgrund nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II nicht als primärrechtswidrig eingestuft (EuGH, Urteil vom 04.06.2009, C-22/08 und C-23/08, (Vatsouras/Koupatantze), Rn. 38, Slg 2009, I-4585 ff.; so auch bereits noch zu Art. 48 Abs. 2 EGVtr (= Art. 39 Abs. 2 EG bzw. Art. 45 Abs. 2 AEUV): EuGH, Urteil vom 23.03.2004, C-138/02, (Collins), Slg. 2004, I-2703), sondern hat ihn im Lichte der Arbeitnehmerfreizügigkeit entsprechend ausgelegt; danach verbietet der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht nur die Ungleichbehandlung, sondern er gebietet es, Unionsbürger und Inländer nach den gleichen Kriterien den Zugang zu solchen Leistungen zu gewähren.

    Maßgebliches Kriterium ist dabei, ob der Betroffene während eines angemessenen Zeitraums tatsächlich eine Beschäftigung in dem betreffenden Mitgliedstaat gesucht hat (EuGH, Urteil vom 04.06.2009, C-22/08 und C-23/08, (Vatsouras/Koupatantze), Rn. 39 Slg 2009, I-4585 ff).

    Der EuGH hat in seiner Entscheidung Vatsouras/Koupatantze bereits zum Ausdruck gebracht, dass der nachlaufende Schutz nach Art. 7 Abs. 3 Buchst. c EGRL 38/04 einer Bewilligung von Leistungen auch nach Ablauf des 6-Monatszeitraums nicht entgegen steht (vgl. EuGH, Urteil vom 04.06.2009, C-22/08 und C-23/08, (Vatsouras/Koupatantze), Slg 2009, I-4585 ff).

  • EuGH, 23.03.2004 - C-138/02

    DER GERICHTSHOF PRÜFT, INWIEWEIT EINE NATIONALE REGELUNG DIE GEWÄHRUNG EINER

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2014 - L 7 AS 106/14
    Bisher hat der EuGH den Ausschlussgrund nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II nicht als primärrechtswidrig eingestuft (EuGH, Urteil vom 04.06.2009, C-22/08 und C-23/08, (Vatsouras/Koupatantze), Rn. 38, Slg 2009, I-4585 ff.; so auch bereits noch zu Art. 48 Abs. 2 EGVtr (= Art. 39 Abs. 2 EG bzw. Art. 45 Abs. 2 AEUV): EuGH, Urteil vom 23.03.2004, C-138/02, (Collins), Slg. 2004, I-2703), sondern hat ihn im Lichte der Arbeitnehmerfreizügigkeit entsprechend ausgelegt; danach verbietet der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht nur die Ungleichbehandlung, sondern er gebietet es, Unionsbürger und Inländer nach den gleichen Kriterien den Zugang zu solchen Leistungen zu gewähren.

    Dieses besteht vielmehr zunächst für drei Monate voraussetzungslos und danach nur so lange, wie ein Arbeitnehmer ernsthaft einen Arbeitsplatz sucht und sein Bemühen nicht objektiv aussichtslos ist (vgl. EuGH Urteile vom 20.02.1997 - C-344/95, vom 26.02.1991 - C-292/89 - Rechtssache Antonissen und 23.03.2004 - C-138/02 - Rechtssache Collins; Dienelt in Renner, Ausländerrecht, 10. Aufl. § 2 FreizügG/EU, Rn. 62; vergl. auch Art. 14 Abs. 4b S. 2 der Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.04.2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten - ABl.

    Hier können die Maßstäbe des § 15 SGB II zur Eingliederungsvereinbarung herangezogen werden (zu diesem Kriterium siehe auch: EuGH, Urteil vom 23.03.2004, C-138/02, (Collins), Rn. 70, Slg 2004, I-2703-2757).

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2014 - L 7 AS 106/14
    Die Kriterien für eine stattgebende Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht im Rahmen der Folgenabwägung näher konkretisiert (BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005, 1 BvR 569/05).

    Die grundrechtlichen Belange der Antragsteller sind unter Beachtung des existenzsichernden Charakters der Leistungen nach dem SGB II einerseits und der Wahrung der Würde des Menschen nach Art. 1 Grundgesetz (GG) andererseits in die Abwägung einzustellen, wobei nach der Rechtsprechung des BVerfG eine Verletzung dieser grundgesetzlichen Gewährleistung, auch wenn diese nur möglich erscheint oder nur zeitweilig andauert, zu verhindern ist (BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005, 1 BvR 569/05).

  • EuGH, 26.02.1991 - C-292/89

    The Queen / Immigration Appeal Tribunal, ex parte Antonissen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2014 - L 7 AS 106/14
    Dieses besteht vielmehr zunächst für drei Monate voraussetzungslos und danach nur so lange, wie ein Arbeitnehmer ernsthaft einen Arbeitsplatz sucht und sein Bemühen nicht objektiv aussichtslos ist (vgl. EuGH Urteile vom 20.02.1997 - C-344/95, vom 26.02.1991 - C-292/89 - Rechtssache Antonissen und 23.03.2004 - C-138/02 - Rechtssache Collins; Dienelt in Renner, Ausländerrecht, 10. Aufl. § 2 FreizügG/EU, Rn. 62; vergl. auch Art. 14 Abs. 4b S. 2 der Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.04.2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten - ABl.

    Auch ist eine Ausweisung nach sechs Monaten, ohne dass der Betroffene eine Stelle gefunden hat, dann nicht rechtmäßig, wenn der Betroffene nachweist, dass er weiterhin und mit begründeter Aussicht auf Erfolg Arbeit sucht (vgl. hierzu EuGH&8201;v. 26.02.1991 - C 292/89 - Antonissen, der).

  • BSG, 30.01.2013 - B 4 AS 54/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Leistungsausschluss wegen Aufenthalts

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2014 - L 7 AS 106/14
    Das BSG hat in seiner Entscheidung vom 30.01.2013 (BSG, Urteil vom 30.01.2013, B 4 AS 54/12 R) klargestellt, dass neben der Arbeitssuche auch eine Familienzusammenführung einen Aufenthaltszweck darstellen kann.
  • BSG, 12.12.2013 - B 4 AS 9/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2014 - L 7 AS 106/14
    Der Senat weist diesbezüglich der Vollständigkeit halber auf den Vorlagebeschluss des BSG vom 12.12.2013 (B 4 AS 9/13 R) hin, mit dem das BSG dem EuGH insbesondere die Frage zur Entscheidung vorgelegt hat, ob das Gleichbehandlungsgebot nach Art. 4 EGVO 883/2004 auch für die besonderen beitragsunabhängigen Geldleistungen i.S.v. Art. 70 Abs. 1, 2 EGVO 883/2004 gilt.
  • BVerfG, 04.07.2001 - 1 BvR 165/01

    Zur Auslagenerstattung bei Beseitigung des angegriffenen Aktes durch die

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2014 - L 7 AS 106/14
    Dem Senat ist eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich, daher war im Rahmen einer Folgenabwägung zu Gunsten der Antragsteller zu entscheiden (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, NVwZ-RR 2001, S. 694 (695)).
  • OVG Sachsen, 20.08.2012 - 3 B 202/12

    Arbeitnehmer, Arbeitssuche, Freizügigkeit, Verlust, Agentur für Arbeit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2014 - L 7 AS 106/14
    Dabei ist einem Arbeitnehmer eine Zeit zur Arbeitsuche von sechs bis neun Monaten einzuräumen (vgl. auch OVG Sachsen Beschluss vom 20.08.2012 - 3 B 202/12 Rn. 10; VG München Urteil vom 02.08.2010 - M 12 K 12.1882, M 12 S; vgl. insgesamt auch LSG NRW, Urteil vom 10. Oktober 2013 - L 19 AS 129/13; auf einen Sechs- bis Neunmonatszeitraum hatte bereits auch das SG in seinem Beschluss vom 20.12.2013 (m.w.N.) hingewiesen).
  • LSG Bayern, 06.11.2013 - L 7 AS 639/13

    Nach dem Urteil des EuGH vom 19.09.2013, C 140/12 (Brey) können besondere

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2014 - L 7 AS 106/14
    L 158 - wonach Arbeitsuchende nicht ausgewiesen werden dürfen, solange sie nachweisen können, dass sie weiterhin Arbeit suchen und eine begründete Aussicht haben, eingestellt zu werden; vgl. hierzu auch LSG Bayern v. 06.11.2013, L 7 AS 639/13 B ER, in diesem Falle ist die übermäßige Belastung des Sozialhilfesystems nicht anzunehmen).
  • EuGH, 20.02.1997 - C-344/95

    Kommission / Belgien

  • VG München, 02.08.2012 - M 12 K 12.1882

    Prozesskostenhilfe; Verlustfeststellung; Arbeitnehmer und Arbeitssuchender;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht